{"id":128435,"date":"2020-12-02T20:34:54","date_gmt":"2020-12-02T17:34:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pegasocaravanas.com\/mietbedingungen\/"},"modified":"2026-07-28T23:39:53","modified_gmt":"2026-07-28T20:39:53","slug":"mietbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.pegasocaravanas.com\/de\/mietbedingungen\/","title":{"rendered":"Mietbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"128435\" class=\"elementor elementor-128435 elementor-3\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-8a205ea elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"8a205ea\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-f72c6bf\" data-id=\"f72c6bf\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-71035cac elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"71035cac\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-6fc0d1e7\" data-id=\"6fc0d1e7\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-24d2d109 elementor-widget__width-initial elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"24d2d109\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Wohnmobilvermietung in Spanien <\/b>Sehr geehrter Kunde, Ihr Vertragspartner ist die jeweilige Vermietstation, die Ihnen das Fahrzeug \u00fcbergibt. Mit Abschluss des Vertrages \u00fcber die Reservierung eines Wohnmobils werden die nachfolgenden Mietbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen den Vertragspartnern und PEGASO CARAVANAS S.L., d.h. der jeweiligen Vermietstation (im Folgenden &#8222;Vermieter&#8220; genannt) und Ihnen (im Folgenden &#8222;Mieter&#8220; genannt). Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von PEGASO CARAVANAS S.L. sorgf\u00e4ltig durch,    <\/p><p><b>1. der Anwendungsbereich, der Inhalt des Vertrags, das anwendbare Recht  <\/b><\/p><p>1.1 Es gelten ausschlie\u00dflich die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Pegaso Caravanas, seinen Partnern (im Folgenden &#8222;Vermieter&#8220; genannt). Von den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vermieters abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters sind unzul\u00e4ssig. Letzteres gilt auch dann, wenn der Vermieter das Reisemobil ohne Vorbehalt an den Mieter vermietet, selbst wenn er von den abweichenden Bedingungen des Mieters Kenntnis hat.    <\/p><p>1.2 Der Zweck des mit dem Mieter abgeschlossenen Vertrags ist ausschlie\u00dflich die Vermietung des Wohnmobils. Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr die w\u00e4hrend der Reise erbrachten Leistungen und insbesondere nicht f\u00fcr die Gesamtheit dieser Leistungen.   <\/p><p>1.3 Im Falle einer Reservierung wird zwischen dem Mieter und dem\/den Vermieter(n) ein Mietvertrag geschlossen, der ausschlie\u00dflich spanischem Recht unterliegt. Der Mieter organisiert seine Reise selbst und nutzt das Fahrzeug auf eigenes Risiko. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer begrenzt. Eine stillschweigende Verl\u00e4ngerung des Mietvertrags auf unbestimmte Zeit aufgrund der fortgesetzten Nutzung ist ausgeschlossen.     <\/p><p>1.4 Alle Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter m\u00fcssen schriftlich getroffen werden.  <\/p><p><b>2. Mindestalter, berechtigte Fahrer  <\/b><\/p><p>2.1 Der Mieter und jeder eingetragene Fahrer m\u00fcssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mehr als 3 Jahren einen F\u00fchrerschein der Klasse B oder einen entsprechenden nationalen F\u00fchrerschein besitzen. Personen ohne Wohnsitz in der EU m\u00fcssen au\u00dferdem einen internationalen F\u00fchrerschein besitzen.<br \/>F\u00fcr die \u00dcbergabe des Wohnmobils m\u00fcssen der Mieter und\/oder der bzw. die Fahrer einen g\u00fcltigen F\u00fchrerschein sowie einen g\u00fcltigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Verz\u00f6gert sich die \u00dcbergabe aufgrund der Nichtvorlage dieser Dokumente, tr\u00e4gt der Mieter die Verantwortung f\u00fcr die daraus entstehende Verz\u00f6gerung.<br \/>K\u00f6nnen die erforderlichen Dokumente weder zum vereinbarten \u00dcbergabezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen. Es gelten die in Abschnitt 4.2 festgelegten Stornierungsbedingungen.<br \/>Das Vermietungsunternehmen oder die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen von Kunden ohne Wohnsitz in der EU die Vorlage eines internationalen F\u00fchrerscheins verlangen.        <\/p><p>2.2 Bitte beachten Sie, dass einige der Fahrzeuge des Vermieters ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und dass zum F\u00fchren dieser Fahrzeuge ein F\u00fchrerschein erforderlich ist. Im Interesse der Sicherheit m\u00fcssen Inhaber eines F\u00fchrerscheins der Klasse B mit dem Vermieter die zul\u00e4ssige Gesamtmasse des von ihm gemieteten Fahrzeugs \u00fcberpr\u00fcfen.   <\/p><p>2.3 Wenn der zum gemieteten Fahrzeug geh\u00f6rende F\u00fchrerschein zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe des gemieteten Wohnmobils nicht vorliegt, gilt das Wohnmobil als nicht abgeholt; in diesem Fall gelten die entsprechenden Stornierungsbedingungen (siehe Abschnitt 4.2). 2.4 Nur der Mieter und zus\u00e4tzliche Fahrer, die sich bei der Vermietstation angemeldet haben, d\u00fcrfen das Fahrzeug fahren.   <\/p><p><b>3. Mietpreise und Berechnung, Dauer der Miete  <\/b><\/p><p>3.1 Die Mietpreise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Preisliste des Vermieters. Die Mindestmietdauer zu bestimmten Zeiten des Jahres ergibt sich ebenfalls aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung g\u00fcltigen Preisliste des Vermieters. Je nach Anzahl der gebuchten Miettage gelten die f\u00fcr die jeweilige Saison aufgef\u00fchrten Preise. F\u00fcr jede Anmietung wird eine feste, einmalige Geb\u00fchr f\u00fcr die erbrachten Leistungen erhoben, deren H\u00f6he Sie auch der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Preisliste des Vermieters entnehmen k\u00f6nnen.     <\/p><p>3.2 Die Mietpreise f\u00fcr das optionale Zubeh\u00f6r ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Preisliste des Vermieters.  <\/p><p>3.3 Die Mindestmietdauer betr\u00e4gt drei Tage.  <\/p><p>3.4 Die Preise der verschiedenen Vermietungen sind inklusive: Im Prinzip sind bei Pegaso Caravanas alle Kilometer inklusive. Einige Aktionen k\u00f6nnen jedoch eine begrenzte Reichweite haben. Die gefahrenen Kilometer werden nach der aktuellen Preisliste berechnet; die der Versicherung entsprechende Versicherungspolice; die Mobilit\u00e4tsgarantie des Fahrzeugherstellers; die Mietdauer beginnt mit der Abholung des Reisemobils durch den Mieter an der Vermietstation und endet mit der Abholung des Fahrzeugs durch die Mitarbeiter der Vermietstation. Fahrzeug-Fahrradtr\u00e4ger sind nicht f\u00fcr E-Bikes geeignet.     <\/p><p>3.5 Wird das Reisemobil nach Ablauf der schriftlich vereinbarten Zeit zur\u00fcckgegeben, berechnet der Vermieter f\u00fcr jede Stunde der Versp\u00e4tung den in der g\u00fcltigen Preisliste festgelegten Betrag (f\u00fcr jeden Tag der Versp\u00e4tung wird jedoch h\u00f6chstens der Preis f\u00fcr einen ganzen Tag berechnet). Der Mieter tr\u00e4gt die Kosten, die dadurch entstehen, dass ein anderer Mieter oder eine andere Person aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden Verz\u00f6gerung bei der Auslieferung des Fahrzeugs seine Rechte gegen\u00fcber dem Vermieter geltend macht.   <\/p><p>3.6 Wird das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zur\u00fcckgegeben, ist ebenfalls der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.  <\/p><p>3.7 Das Reisemobil wird mit vollem Kraftstofftank geliefert und muss in diesem Zustand zur\u00fcckgegeben werden. Andernfalls berechnet der Vermieter den erforderlichen Kraftstoff zu dem in der g\u00fcltigen Preisliste angegebenen Betrag. Der Mieter tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr Kraftstoff und Betrieb w\u00e4hrend der Mietzeit.    <\/p><p>3.8 F\u00fcr die R\u00fcckgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort als dem Abholort ist eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter und die Zahlung des entsprechenden Betrags erforderlich, die vor der Abholung des Wohnmobils getroffen werden.  <\/p><p><b>4. Reservierung  <\/b><\/p><p>4.1 Reservierungen sind nur nach Best\u00e4tigung durch den Mieter gem\u00e4\u00df Ziffer 4.2 und nur f\u00fcr Fahrzeuggruppen, nicht f\u00fcr Fahrzeugmodelle, verbindlich. Dies gilt auch, wenn in der Beschreibung der Fahrzeuggruppe ein bestimmtes Modell als Beispiel angegeben ist. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, das vom Kunden gebuchte Fahrzeug auf ein Fahrzeug der gleichen oder einer h\u00f6heren Baureihe zu \u00fcbertragen.    <\/p><p>4.2 Um die Reservierung zu best\u00e4tigen, muss eine Anzahlung in H\u00f6he von 30% des Gesamtmietpreises geleistet werden, mindestens \u20ac 300. <strong>60 Tage<\/strong> vor Beginn der Reservierung muss der Mieter den Rest des Vertragswerts zahlen, einschlie\u00dflich zus\u00e4tzlicher Optionen, falls ausgew\u00e4hlt.<\/p><p>Sobald die Zahlung eingegangen ist, erh\u00e4lt der Mieter eine Buchungsbest\u00e4tigung. Von diesem Moment an ist die Reservierung f\u00fcr beide Parteien verbindlich.  . Wenn der Kunde die verbindliche Reservierung storniert, muss er die folgenden Stornierungsgeb\u00fchren zahlen, die auf der Grundlage der ersten best\u00e4tigten Reservierung berechnet werden:<\/p><p>Wenn die Buchung mindestens <strong>60 Tage<\/strong> vor dem vereinbarten Beginn des Mietzeitraums storniert wird, ist die Stornierung kostenlos und der Mieter erh\u00e4lt die geleisteten Zahlungen zur\u00fcck<br \/>.<\/p><p>Bei einer Stornierung zwischen 48 Stunden und 59 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis einschlie\u00dflich aller Zusatzleistungen zu entrichten. Der Mieter erh\u00e4lt jedoch einen Stornierungsgutschein im Wert von 50 % des gesamten Mietpreises, den er beim Abschluss eines zuk\u00fcnftigen Mietvertrags einl\u00f6sen kann. Eine Erstattung der verbleibenden 50 % des gesamten Mietpreises ist ausgeschlossen.  <\/p><p><strong>Zwischen 0 und 48<\/strong> Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Mietzeitraums muss der gesamte Mietpreis einschlie\u00dflich Extras bezahlt werden. Aufgrund der beantragten Stornierung besteht kein Anspruch auf einen Gutschein oder eine R\u00fcckerstattung der geleisteten Zahlungen. <\/p><p>  Die Stornogutscheine unterliegen den folgenden Bedingungen:<\/p><ul><li>Sie sind ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr lang g\u00fcltig.<\/li><li>Die G\u00fcltigkeit des neuen Stornierungsgutscheins, der nach der Stornierung einer<br \/>Buchung, die mit einem Stornierungsgutschein bezahlt wurde, ausgestellt wird, ist das Ablaufdatum des urspr\u00fcnglichen<br \/>Stornierungsgutscheins. Der Wert eines Gutscheins kann nicht in bar ausgezahlt werden. <\/li><li>Es gelten die Preise und allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung auf<br \/>in Kraft sind; der urspr\u00fcngliche Mietpreis kann nicht geltend gemacht werden.<\/li><li>Der Weiterverkauf, die \u00dcbertragung und\/oder die Abtretung der Stornierungsgutscheine ist nicht gestattet.<\/li><\/ul><p><b>5. Zahlungsbedingungen, Kaution  <\/b><\/p><p>5.1 Der anhand der Buchungsdaten berechnete Mietpreis ist sp\u00e4testens 60 Tage vor Mietbeginn auf das vom Vermieter mitgeteilte Bankkonto zu \u00fcberweisen. <\/p><p>5.2 Sp\u00e4testens bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter den Betrag von \u20ac 900 per Kreditkarte als Kaution und als Garantie f\u00fcr die treue Erf\u00fcllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag hinterlegen. (MasterCard oder Visa).   <\/p><p>5.3 Die Kaution wird nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Verantwortlichen des Vermieters zur\u00fcckerstattet, der im Falle von Sch\u00e4den aufgrund von Missbrauch den vom Kunden zu zahlenden Betrag festlegt. Dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen, wobei sich der Mieter bereit erkl\u00e4rt, die Differenz zu zahlen, wenn die Kosten des Schadens den Wert der Kaution \u00fcbersteigen. Wenn es nicht m\u00f6glich ist, den Schaden sofort zu begutachten, hat der Vermieter 40 Tage Zeit, um den Schaden zu regulieren und gegebenenfalls die Kaution zur\u00fcckzuzahlen oder die Differenz zwischen dieser und den Kosten des Schadens zu fordern. Im Schadensfall wird der Betrag der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung ebenfalls von der Kaution abgezogen. Falls dem Mieter eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr den im Voraus gezahlten Mietpreis gezahlt werden muss, wird dieser Betrag zusammen mit der Kaution zur\u00fcckerstattet.     <\/p><p>5.4 Der Mieter verpflichtet sich ausdr\u00fccklich, den Vermieter zu bezahlen:<\/p><p>a. Zum Zeitpunkt der R\u00fcckgabe des Fahrzeugs den Betrag der Kilometerleistung f\u00fcr Anmietungen von weniger als <strong>5<\/strong><strong> Tagen<\/strong>, berechnet nach dem geltenden Tarif, und\/oder die zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich aus der Anwendung dieser Allgemeinen Mietbedingungen ergeben.<\/p><p>b. Alle zus\u00e4tzlichen Kosten, die entstehen, wenn das Fahrzeug ohne Genehmigung des Vermieters an einem anderen Ort oder in einer anderen Stadt abgestellt wird. <\/p><p>c. Der Betrag aller Arten von Bu\u00dfgeldern, gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten, die sich aus einem Verkehrsversto\u00df oder einer anderen Art ergeben, die gegen das Fahrzeug, den Mieter oder den Vermieter gerichtet sind und die sich aus der G\u00fcltigkeitsdauer dieses Mietvertrags ergeben, es sei denn, sie wurden durch das Verschulden des Vermieters verursacht. <\/p><p>d. Wird das Fahrzeug aufgrund des Verschuldens des Leasingnehmers festgehalten oder beschlagnahmt, gehen alle Kosten zu Lasten des Leasingnehmers, einschlie\u00dflich des entgangenen Gewinns der Leasinggesellschaft f\u00fcr die Dauer der Stilllegung des Fahrzeugs. <\/p><p>e. Ausgaben des Vermieters (einschlie\u00dflich Anwalts- und Gerichtskosten) f\u00fcr die Einforderung von Betr\u00e4gen, die er dem Mieter gem\u00e4\u00df diesem Vertrag schuldet <\/p><p>f. Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert, mit einer Selbstbeteiligung (pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde des Mieters und der mitreisenden Personen sind nicht versichert). Bei einem Unfall oder Diebstahl tr\u00e4gt der Mieter 900 \u20ac pro Schadensfall.   <\/p><p>5.5 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen gem\u00e4\u00df den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet.  <\/p><p><b>6. Lieferung und R\u00fcckgabe des Fahrzeugs  <\/b><\/p><p>6.1 Vor Antritt der Fahrt ist der Mieter verpflichtet, die Anweisungen des technischen Personals des Vermieters am \u00dcbergabeort zu befolgen. Au\u00dferdem wird ein Abholprotokoll erstellt, in dem der Zustand des Fahrzeugs beschrieben wird und das von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Der Vermieter kann die \u00dcbergabe des Fahrzeugs verweigern, bis die Fahrzeuginstruktion durchgef\u00fchrt wurde.    <\/p><p>6.2 Bei der R\u00fcckgabe des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine Endkontrolle des Wohnmobils durchzuf\u00fchren. Es wird ein \u00dcbergabeprotokoll erstellt, das vom Vermieter und vom Mieter unterzeichnet werden muss. Alle Sch\u00e4den, die nicht auf dem Lieferschein vermerkt sind, aber bei der R\u00fcckgabe des Fahrzeugs festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.    <\/p><p>6.3 Die Auslieferung von Fahrzeugen erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag, von 10 bis 12 Uhr, die R\u00fcckgabe von Montag bis Freitag, von 12 bis 13 Uhr. Die im Mietvertrag angegebenen Zeiten gelten als die vereinbarten Zeiten. An Samstagen k\u00f6nnen Lieferungen und R\u00fcckgaben nur nach vorheriger Absprache und gegen eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr gem\u00e4\u00df dem aktuellen Tarif erfolgen. Der Tag der Lieferung und der Tag der R\u00fcckgabe werden zusammen zu einem Tag addiert, sofern die Gesamtzeit von 24 Stunden nicht \u00fcberschritten wird oder nur dann, wenn sie aus Gr\u00fcnden \u00fcberschritten werden, die der Vermieter zu vertreten hat.     <\/p><p>6.4 Unerlaubte versp\u00e4tete R\u00fcckgaben werden mit einem Tagessatz in H\u00f6he des Dreifachen des Vertragsbetrags bestraft. Jede begr\u00fcndete Ursache h\u00f6herer Gewalt, die die R\u00fcckgabe am vereinbarten Tag verhindert, muss dem Vermieter unverz\u00fcglich mitgeteilt werden, damit er sie akzeptieren kann; andernfalls wird sie als unzul\u00e4ssige Versp\u00e4tung betrachtet.   <\/p><p>6.5 Wenn der Mieter den Mietvertrag verl\u00e4ngern m\u00f6chte, muss er dies mindestens drei Tage vor Ablauf des Mietvertrags beim Vermieter beantragen. Die eventuelle Best\u00e4tigung der Verl\u00e4ngerung h\u00e4ngt von der Verf\u00fcgbarkeit des Vermieters zu diesem Zeitpunkt ab, und der Vermieter geht keinerlei Verpflichtung ein.   <\/p><p>6.6 Jede \u00c4nderung der Mietdaten muss zuvor vom Vermieter genehmigt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen oder es gerichtlich einzufordern. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit w\u00e4hrend der Laufzeit dieses Vertrages zur\u00fcckzufordern, wenn dessen Nutzung gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verst\u00f6\u00dft.    <\/p><p>6.7 Bei der R\u00fcckgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit, bei der der Mieter aus von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden, bei der Zustellung per Briefkasten oder bei Nichtverf\u00fcgbarkeit nicht anwesend ist und Sch\u00e4den am Fahrzeug festgestellt werden, akzeptiert der Mieter die Bewertung der Sch\u00e4den, die sich aus der vom Personal des Vermieters durchgef\u00fchrten Inspektion ergeben.  <\/p><p>6.8 Das Fahrzeug muss innen sauber und mit leeren Abwasser- und Toilettentanks zur\u00fcckgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Reinigungsgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df den daf\u00fcr festgelegten Tarifen erhoben.   <\/p><p>6.9 Das Bef\u00fcllen des Trinkwassertanks mit Diesel oder anderem Kraftstoff bzw. des Dieseltanks mit Wasser oder anderem Kraftstoff wird mit einer Strafe von 600 \u20ac belegt.  <\/p><p><b>7. Verbotene Nutzungen, Instandhaltungs- und Schutzpflichten  <\/b><\/p><p>7.1 Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug in einwandfreiem mechanischem Zustand, mit den erforderlichen Unterlagen und mit den entsprechenden Werkzeugen, Reifen und Zubeh\u00f6rteilen erh\u00e4lt und verpflichtet sich, es in gutem Zustand zu halten. Er verpflichtet sich au\u00dferdem, jederzeit die in der geltenden Stra\u00dfenverkehrsordnung beschriebenen Pflichten und Beschr\u00e4nkungen zu beachten und ist dazu verpflichtet: a. Erlauben Sie niemandem, das Fahrzeug zu fahren, au\u00dfer ihm selbst oder einer ausdr\u00fccklich dazu befugten Person. b. Bef\u00f6rdern Sie nicht mehr Passagiere als in den Fahrzeugpapieren angegeben. c. Keine Weitervermietung oder Bef\u00f6rderung von Personen zu gewerblichen Zwecken und keine andere Verwendung, die nicht durch den Vertrag abgedeckt ist. d. Transportieren Sie keine Waren, Drogen, giftige oder entflammbare Produkte. e. die Nutzung nicht unentgeltlich oder zu Gewinnzwecken an Dritte weiterzugeben und Kriminelle nicht zu unterst\u00fctzen. f. Keine Straftaten zu begehen, auch wenn diese nur nach dem am Ort der Straftat geltenden Recht strafbar sind. g. F\u00fchren Sie das Fahrzeug nicht, wenn Sie aufgrund von Alkohol, Drogen, M\u00fcdigkeit oder Krankheit k\u00f6rperlich unf\u00e4hig sind. h. Fahren Sie nicht abseits des Stra\u00dfennetzes oder auf ungeeignetem Terrain und verwenden Sie das Fahrzeug nicht bei Sport-, Ausdauer-, Renn- oder anderen Veranstaltungen, die das Fahrzeug besch\u00e4digen k\u00f6nnten. i. Verwenden Sie ihn nicht zum Schieben oder Ziehen anderer Fahrzeuge oder Anh\u00e4nger. j. den Kilometerz\u00e4hler nicht zu entsiegeln oder zu manipulieren und den Vermieter unverz\u00fcglich \u00fcber jede Besch\u00e4digung des Kilometerz\u00e4hlers zu informieren. k. Nicht au\u00dferhalb der folgenden L\u00e4nder ohne ausdr\u00fcckliche Genehmigung des Vermieters in Umlauf zu bringen: Andorra, \u00d6sterreich, Belgien, Deutschland, Kroatien, Rep. Tschechische Republik, Zypern, D\u00e4nemark, Estland, Estland, Rep. Slowakei, Slowenien, Spanien, Finnland, Frankreich, Gro\u00dfbritannien, Griechenland, Holland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden und die Schweiz. l. Es ist ausdr\u00fccklich verboten, in ein Land zu reisen, das in Krieg oder kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt ist. Stellen Sie das Fahrzeug ordnungsgem\u00e4\u00df ab, wenn es nicht in Gebrauch ist, und sch\u00fctzen Sie es vor Sch\u00e4den durch Frost, Hagel oder andere Witterungseinfl\u00fcsse, die erhebliche Sch\u00e4den verursachen k\u00f6nnen. Es ist dem Mieter ausdr\u00fccklich untersagt, technische Merkmale des Fahrzeugs, Schl\u00fcssel, Schl\u00f6sser, Ausr\u00fcstungen, Werkzeuge und\/oder Zubeh\u00f6r des Fahrzeugs zu ver\u00e4ndern, sowie \u00c4nderungen am \u00e4u\u00dferen und\/oder inneren Erscheinungsbild des Fahrzeugs vorzunehmen, es sei denn, der Vermieter hat dies ausdr\u00fccklich schriftlich genehmigt. Im Falle eines Versto\u00dfes gegen diesen Artikel tr\u00e4gt der Mieter alle Kosten f\u00fcr die Wiederherstellung des urspr\u00fcnglichen Zustands des Fahrzeugs und zahlt au\u00dferdem eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Stilllegung des Fahrzeugs bis zu seiner vollst\u00e4ndigen Reparatur.                    <\/p><p>7.2 Das Fahrzeug muss ordnungsgem\u00e4\u00df gepflegt und behandelt und ordnungsgem\u00e4\u00df verschlossen werden. Die technischen Normen sowie die Vorschriften f\u00fcr die Nutzung m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden. Der Zustand des Fahrzeugs sollte \u00fcberpr\u00fcft werden, insbesondere der Wasser- und \u00d6lstand sowie der Reifendruck. Der Mieter verpflichtet sich, regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sich das gemietete Wohnmobil in einem sicheren Fahrzustand befindet.     <\/p><p>7.3 Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen verboten. Haustiere d\u00fcrfen mitgebracht werden, sofern der Vermieter seine ausdr\u00fcckliche Genehmigung erteilt hat. Die Reinigungskosten, die sich aus einer Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Lasten des Mieters. Letzterer tr\u00e4gt auch die Kosten f\u00fcr die Bel\u00fcftung oder Beseitigung des Tabakgeruchs, einschlie\u00dflich der Verluste, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug aus diesem Grund f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum nicht vermietet werden kann.     <\/p><p>7.4 Wenn festgestellt wird, dass gegen die Bestimmungen der oben genannten Abs\u00e4tze versto\u00dfen wurde. 7.1., 7.2. und 7.3, kann der Vermieter den Mietvertrag sofort k\u00fcndigen.  <\/p><p><b>8. Verhalten im Falle eines Unfalls  <\/b><\/p><p>8.1 Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes oder Wildschadens muss der Mieter unverz\u00fcglich die Polizei und den Vermieter informieren, indem er die Telefonnummer der Vermietstation anruft (die Telefonnummer ist im Mietvertrag angegeben), und zwar sp\u00e4testens an dem auf den Tag des Unfalls folgenden Werktag. Die gegenteilige Behauptung ist nicht statthaft.   <\/p><p>8.2 Die Haftung wird niemals anerkannt oder pr\u00e4judiziert, au\u00dfer im Falle einer &#8222;Friendly Accident Declaration&#8220;. Der Mieter muss von der Gegenpartei und den Zeugen vollst\u00e4ndige Angaben einholen, die er zusammen mit den Einzelheiten des Unfalls innerhalb der angegebenen Frist an den Vermieter \u00fcbermittelt. Melden Sie den Unfall sofort den Beh\u00f6rden, wenn die andere Partei die Schuld tr\u00e4gt. Der Unfallbericht muss sp\u00e4testens bei der R\u00fcckgabe des Fahrzeugs an den Vermieter ordnungsgem\u00e4\u00df ausgef\u00fcllt und unterzeichnet werden. Das Dokument muss den Namen und die Adresse der beteiligten Personen, ihre F\u00fchrerscheindaten, die Daten der anderen Partei mit dem Namen der Versicherungsgesellschaft und der Policennummer, die Daten etwaiger Zeugen sowie die Nummernschilder der beteiligten Fahrzeuge enthalten.      <\/p><p>8.3 Im Falle eines Diebstahls oder Raubes des Fahrzeugs ist dies unverz\u00fcglich der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde zu melden, die innerhalb von h\u00f6chstens 24 Stunden zu benachrichtigen ist, und dem Vermieter eine Kopie der Meldung zusammen mit den Fahrzeugschl\u00fcsseln zuzusenden; andernfalls sind die abgeschlossene Versicherung und der Versicherungsschutz null und nichtig.  <\/p><p>8.4 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter einen umfassenden schriftlichen Bericht und eine Skizze des Schadens zu \u00fcbermitteln, unabh\u00e4ngig vom Ausma\u00df des Schadens. Wenn der Mieter den Bericht nicht erstellt &#8211; aus welchem Grund auch immer &#8211; und damit die Versicherung daran hindert, f\u00fcr den Schaden aufzukommen, ist der Mieter verpflichtet, den entsprechenden Betrag in voller H\u00f6he zu zahlen.   <\/p><p>8.5 Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, ohne angemessene Ma\u00dfnahmen zum Schutz und zur Sicherung des Fahrzeugs zu ergreifen. Wenden Sie sich bei Bedarf an das mit dem Versicherer vereinbarte Pannenhilfeunternehmen.   <\/p><p>8.6 Im Falle der Nichteinhaltung einer dieser Ma\u00dfnahmen durch den Mieter kann der Vermieter gegebenenfalls Schadensersatz vom Mieter verlangen, einschlie\u00dflich des entgangenen Gewinns des Vermieters f\u00fcr die Dauer der Stilllegung des Fahrzeugs.  <\/p><p><b>9. Defekte am Wohnmobil  <\/b><\/p><p>9.1 Schadensersatzanspr\u00fcche des Mieters wegen vom Vermieter nicht zu vertretender M\u00e4ngel sind ausgeschlossen.  <\/p><p>9.2 Bei der R\u00fcckgabe des Fahrzeugs muss der Mieter den Vermieter schriftlich \u00fcber alle M\u00e4ngel informieren, die er nach Beginn der Mietzeit an dem Wohnmobil oder seiner Ausstattung festgestellt hat. Schadensersatzanspr\u00fcche bei nachtr\u00e4glichen M\u00e4ngeln sind ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Anspruch beruht auf einem nicht offensichtlichen Schaden.   <\/p><p><b>10. Reparaturen, Ersatzfahrzeug  <\/b><\/p><p>10.1 Die normale mechanische Abnutzung des Fahrzeugs geht zu Lasten des Vermieters. Wenn die L\u00e4nge der Fahrt oder der Zustand der Stra\u00dfen es ratsam erscheinen lassen, m\u00fcssen die notwendigen Wartungsarbeiten bei einem offiziellen Service der Marke des Fahrgestellmotors durchgef\u00fchrt werden.   <\/p><p>10.2 Halten Sie das Fahrzeug so schnell wie m\u00f6glich an, wenn eine Warnleuchte aufleuchtet, die auf eine Anomalie im Betrieb des Fahrzeugs hinweist, und wenden Sie sich an den Vermieter oder das vom Vermieter beauftragte Assistance-Unternehmen, und zwar ausschlie\u00dflich an letzteres, und suchen Sie ausschlie\u00dflich eine offizielle Werkstatt der Marke des Motorchassis auf, es sei denn, der Vermieter hat dies ausdr\u00fccklich genehmigt.  <\/p><p>10.3 Der Mieter kann Reparaturen in Auftrag geben, die notwendig sind, um den sicheren Betrieb und das Fahren des Fahrzeugs w\u00e4hrend der Mietzeit zu gew\u00e4hrleisten und die \u20ac 150 nicht \u00fcberschreiten. Alles, was erforderlich ist, ist die Zustimmung des Vermieters. Dieser tr\u00e4gt die Kosten der Reparatur, wenn ihm die Originalbelege und die ausgetauschten Teile ausgeh\u00e4ndigt werden, sofern der Mieter nicht nach Ziffer 11 f\u00fcr den Schaden haftet. Sch\u00e4den an Reifen sind von dieser Regel ausgenommen.     <\/p><p>10.4 Ist eine solche Reparatur aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Schadens erforderlich und hat der Mieter die Behebung des Schadens nicht zu vertreten, hat der Mieter den Vermieter unverz\u00fcglich \u00fcber den betreffenden Schaden zu informieren und eine angemessene Frist f\u00fcr die Reparatur einzur\u00e4umen. Der Vermieter \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr l\u00e4nderspezifische Bedingungen (z.B. Infrastruktur), die zu Verz\u00f6gerungen bei der Durchf\u00fchrung von Reparaturen f\u00fchren.   <\/p><p>10.5 Im Falle einer Besch\u00e4digung der Elemente des Fahrgastraums muss der Mieter den Vermieter unverz\u00fcglich informieren, von dem er die entsprechenden Anweisungen f\u00fcr deren Reparatur erh\u00e4lt.  <\/p><p>10.6 Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters schwer besch\u00e4digt oder ist absehbar, dass das Fahrzeug f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit nicht genutzt werden kann oder au\u00dfer Betrieb genommen werden muss, schlie\u00dft der Vermieter, wenn er dem Mieter innerhalb einer angemessenen Frist ein Ersatzfahrzeug mit gleicher oder h\u00f6herer Sitzplatzzahl zur Verf\u00fcgung stellen kann, eine K\u00fcndigung des Vertrages aus.  <\/p><p>10.7 Wird das Reisemobil durch Verschulden des Mieters schwer besch\u00e4digt oder ist absehbar, dass das Fahrzeug f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit nicht genutzt werden kann oder au\u00dfer Betrieb genommen werden muss, kann der Vermieter die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verweigern. In diesem Fall ist eine K\u00fcndigung des Vertrags durch den Mieter ausgeschlossen. Wenn der Vermieter in der Lage ist, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verf\u00fcgung zu stellen, kann er dem Mieter die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.    <\/p><p><b>11. Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Mieters  <\/b><\/p><p>11.1 Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert, mit einer Selbstbeteiligung von 900 \u20ac pro Schadensfall. Bei einem Unfall, Sachschaden oder Diebstahl, der von der Versicherung gedeckt ist, tr\u00e4gt der Mieter die Selbstbeteiligung unter Ber\u00fccksichtigung der in diesen Bedingungen und in der Versicherungspolice vorgesehenen Ausschl\u00fcsse und Beschr\u00e4nkungen. <\/p><p>11.2 Der Mieter ist unter keinen Umst\u00e4nden von seiner zivil-, verwaltungs-, strafrechtlichen oder sonstigen Haftung infolge eines Unfalls oder fahrl\u00e4ssigen Verhaltens befreit.  <\/p><p>11.3 Die Haftungsbefreiung in Klausel 11.1 gilt nicht, wenn der Mieter eine der in allen Punkten des Absatzes genannten Regeln nicht einh\u00e4lt.  <\/p><p>11.4 Die Haftungsbefreiung gem\u00e4\u00df \u00a7 11.1 gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig verursacht hat.  <\/p><p>11.5 Der Mieter haftet auch im Falle eines vors\u00e4tzlichen Fehlverhaltens in den folgenden F\u00e4llen: a. Wenn der Mieter die in dem Land, in dem er f\u00e4hrt, geltenden Regeln und die Stra\u00dfenverkehrsordnung nicht beachtet. b. Wenn der Schaden auf r\u00fccksichtsloses Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol zur\u00fcckzuf\u00fchren ist c. Wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug \u00fcberlassen hat, im Falle eines Unfalls flieht. d. Wenn der Mieter es entgegen der Verpflichtung aus Absatz 8 unterl\u00e4sst, bei einem Unfall die Polizei zu benachrichtigen, es sei denn, dieses Vers\u00e4umnis hat keinen Einfluss auf die Feststellung der Schadensursache oder des Schadensumfangs gehabt. e. Wenn der Mieter andere Pflichten aus Ziffer 8 verletzt, es sei denn, diese Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung der Schadensursache oder des Schadensumfangs. f. Wenn der Schaden auf eine in Ziffer 7.1. verbotene Nutzung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. g. Wenn der Schaden auf eine Verletzung der in Absatz 7.2 genannten Verpflichtung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. h. Wenn der Schaden durch einen unbefugten Fahrer verursacht wird, dem der Mieter das Fahrzeug \u00fcberlassen hat, haftet der Mieter nicht f\u00fcr den von ihm verursachten Schaden. i. Wenn der Schaden durch Nichtbeachtung der Abmessungen des Fahrzeugs (H\u00f6he, Breite, L\u00e4nge) verursacht wurde j. Wenn der Schaden auf die Nichteinhaltung der Bestimmungen \u00fcber die zus\u00e4tzliche Belastung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist            <\/p><p>11.6 Der Mieter haftet f\u00fcr alle Kosten, Geb\u00fchren, Bu\u00dfgelder und Strafen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, die gegen\u00fcber dem Vermieter geltend gemacht werden, es sei denn, sie sind auf Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchren, die dem Vermieter zuzurechnen sind.  <\/p><p>11.7 Wenn es mehrere Mieter gibt, haften sie gesamtschuldnerisch.  <\/p><p><b>12. Haftung des Vermieters, Verj\u00e4hrung  <\/b><\/p><p>12.1 Der Mieter \u00fcbergibt das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, nachdem er alle f\u00fcr sein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Funktionieren erforderlichen Kontrollen und Wartungsarbeiten durchgef\u00fchrt hat. Er haftet nicht f\u00fcr mechanische Ausf\u00e4lle oder Pannen, die auf normale Abnutzung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, noch haftet er f\u00fcr Kosten, Verz\u00f6gerungen oder Sch\u00e4den, die in irgendeiner Weise direkt oder indirekt durch solche Ausf\u00e4lle oder Pannen entstehen.   <\/p><p>12.2 Kann das Fahrzeug aufgrund h\u00f6herer Gewalt, zuf\u00e4lliger Gr\u00fcnde oder aus Gr\u00fcnden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin \u00fcbergeben werden, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz, mit Ausnahme der R\u00fcckerstattung der vom Vermieter an den Mieter gezahlten Reservierungsgeb\u00fchr.  <\/p><p>12.3 Der Vermieter haftet gegen\u00fcber dem Mieter nicht f\u00fcr das Auto des Mieters, das w\u00e4hrend der Mietzeit des Reisemobils kostenlos auf dem Gel\u00e4nde des Vermieters abgestellt ist.  <\/p><p>12.4 Der Vermieter haftet uneingeschr\u00e4nkt bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Vermieter nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftungsma\u00dfnahme gilt auch in F\u00e4llen, in denen bei Vertragsabschluss Hindernisse f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen auftreten.    <\/p><p>12.5 Es gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die zu Beginn der Mietzeit an der Vermietstation aush\u00e4ngen.  <\/p><p><b>13. Gerichtsstand <\/b>Im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Wohnmobil-Mietvertrag wird als Gerichtsstand die Stadt Valencia vereinbart, g\u00fcltig ab 01.12.2020.  <\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Wohnmobilvermietung in Spanien Sehr geehrter Kunde, Ihr Vertragspartner ist die jeweilige Vermietstation, die Ihnen das Fahrzeug \u00fcbergibt. 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